Kanzlei Rathmann
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Notar

Herr Rathmann wurde im Jahr 2013 zum Notar bestellt. Seither steht er seinen Klienten in dieser Funktion als unparteiischer und unabhängiger Betreuer zur Seite.

Notariatsformen

Notare sind wie Richter, Rechts- und Staatsanwälte Teil des deutschen Justizsystems. Es gibt zwei Formen des Notariats. In etwa zwei Dritteln des Bundesgebietes werden die Notare zur hauptberuflichen Notartätigkeit auf Lebenszeit bestellt. Demgegenüber werden in etwa einem Drittel Deutschlands Rechtsanwälte mit mehrjähriger Berufserfahrung und dem Nachweis der erforderlichen notarspezifischen Qualifikation zu Notaren bestellt. Diese üben den Beruf des Notars neben dem des Rechtsanwalts als sogenannte „Anwaltsnotare" aus. Hauptberufliche und Anwaltsnotare haben die gleichen Beurkundungszuständigkeiten und unterliegen den gleichen Amtspflichten.

Vorsorgende Rechtspflege

Jeder Notar übt ein öffentliches Amt mit hoheitlichen Befugnissen zur vorsorgenden Rechtspflege in den Strukturen eines freien Berufs aus. Dies dient insbesondere dem Schutz unerfahrener und ungewandter Beteiligter vor rechtlicher Benachteiligung und gewährleisten Rechts- und Beweissicherheit zum Zweck späterer Streitvermeidung.

Kerntätigkeiten

Die Haupttätigkeit des Notars ist das Beurkunden von Rechtsgeschäften und Tatsachenfeststellungen (z. B. Beglaubigungen, Wechselprotesten etc.). Die so errichteten Urkunden haben bindende Beweiskraft gegenüber Gerichten und sind unmittelbar vollstreckbar.

Die Kerntätigkeit des Notars bezieht sich auf folgende Rechtsgebiete:

  • Immobilienrecht (z. B. Immobilienübertragungen, Grunddienstbarkeiten, Grundpfandrechte)
  • Erbrecht (Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen, Erbscheinsanträgen, Erbauseinandersetzungen.)
  • Familienrecht (Eheverträge, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, Erklärungen im Kindschaftsrecht, wie z. B. Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltsverpflichtungen etc.)
  • Handels- und Gesellschaftsrecht (OHG-, UG-, GmbH-, KG-, GmbH & Co KG- und AG-Gründungen, Umwandlungen, Kauf und Abtretungen von Geschäftsanteilen, Satzungsänderungen, Handels- und Vereinsregisteranmeldungen)

Unabhängig und unparteilich

Alle Notare sind stets zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet, was sie von Rechtsanwälten unterscheidet, welche die Interessen ausschließlich einer Partei vertreten können. Die Unabhängigkeit von Staat und Auftraggeber garantiert, dass der Notar jedem Rechtsuchenden sein Recht gleichermaßen sichert.

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